Allgemeines Hygienekonzept

Grundlage des Hygienekonzeptes sind die

Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) vom 8. Mai 2020, GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 - 13 – 12., sowie sportspezifische Vorgaben

Allgemeines

Im vorliegenden Hygieneplan werden die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kursteilnehmenden und aller weiteren Beteiligten beizutragen. Der Plan dient somit sowohl den Übungsleitern als auch den Mitgliedern als Grundlage zu einer reibungslosen sportlichen Betätigung zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit. Die Übungsleiter gehen mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Mitglieder die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Alle Übungsleiter und Mitglieder sind angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.

Zutritt zur Halle

Die Halle wird nur zu vertraglichen Zeiten genutzt (z.B. 18.00 Uhr – 19.30 Uhr).
D.h. betreten – 18.00 Uhr – verlassen 19.30 Uhr – KEINE Vorlauf- oder Nachlaufzeit.
Sollte die Halle durch unterschiedliche Vereine belegt sein, betritt bitte jeder Verein einzeln die Halle. Während der Nutzungszeit ist für ausreichend Frischluft zu sorgen und zwischen einem Trainingsgruppenwechsel muss mindestens 10 - 15 Minuten gelüftet werden.

Eingangstüren der Halle bleiben geöffnet, ein Kontakt der Mitglieder zu den Türklinken erfolgt nicht. Während des Eintritts wird der Mindestabstand kontrolliert, eingehalten und der Zutritt der gesamten Trainingsgruppe erfolgt geschlossen.

Persönliche Hygiene

Personen mit Krankheitsanzeichen (Husten, Fieber, Hals- und Gliederschmerzen o.ä.) wird das Training nicht gestattet. Jeder achtet auf seine persönliche Hygiene, dazu zählt insbesondere:

  • in die Ellenbeuge husten/niesen,
  • regelmäßiges Händewaschen
    (jedes Mitglied bringt sein persönliches Handtuch mit)
  • Vermeidung von Berührungen im Gesicht
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem Weg von und zum Training

Desinfektion

  • Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. der Füße
  • Beim Zutritt und Verlassen der Trainingsstätte der Hände und ggf. Füße
  • Nach dem Toilettengang
  • Ggf in den Pausen
  • Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren

Regelmäßige Reinigung / Desinfektion (vor/nach jeder Trainingsgruppe)

  • Sportgeräte (Großsportgeräte, Kleinsportgeräte, Matten etc.
  • Ablageflächen (Bänke, Tische, auf Sportgeräten usw.)

Die Übungsleiter des SV Fortuna Rostock e.V. erhalten Flächendesinfektionmittel, feuchte Reinigungstücher, Handschuhe, Papierhandtücher, Mund-Nasen-Schutzmasken und Handschuhe.

Körperkontakt

Der Übungsleiter erläutert die Inhalte mündlich und demonstriert die Übungen ohne Körperkontakt zu weiteren Teilnehmern.

Umkleiden und Duschräume

Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Trainingsstätten ist besonders die Einhaltung von ausreichenden Abständen zu sichern. Daher ist darauf zu achten, die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten, zu begrenzen, sowie stets für ausreichende Belüftung zu sorgen.
Sind Örtlichkeiten zu klein und nicht ausreichend zu belüften, kommen die Teilnehmer bereits in ihrer Sportkleidung.
Die Sportschuhe werden die Teilnehmer dann vor dem Betreten der Sporthalle / des Sportraumes wechseln.

Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb erfolgt geordnet, lt. Plan des Übungsleiters. Jedes Mitglied achtet selbständig auf die Einhaltung des erforderlichen Abstandes. Auch während der Pause ist der Mindestabstand einzuhalten oder gegebenenfalls einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen. Die geforderten Auflagen für ein gemeinsames Training, werden gemeinsam mit den Übungsleitern umgesetzt.

Erfassung der Teilnehmer

Sämtliche Teilnehmer der Trainingseinheit werden namentlich erfasst. Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes wird sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen dem Gesundheitsamt gemeldet.

Hygienekonzept für den Kindersport, Altersklasse 1 – 10 Jahre

Grundlage des Hygienekonzeptes sind die

Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) vom 8. Mai 2020, GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 - 13 – 12., sowie sportspezifische Vorgaben (DTB)

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Kinder werden wenn möglich von einem festen Elternteil / Tagesmütter gebracht und beim Eltern-Kind-Turnen / Tagesmütter-Kind-Turnen (Kleinkinder 1 - 3 Jahre) betreut.
  • Die Eltern / Tagesmütter der Kleinkinder 1 – 3 Jahre benötigen ein Handtuch als Unterlage sowie zum Abwischen von Schweiß.
  • Die Kinder kommen bereits mit Sportzeug bekleidet zum Sport, wechseln vor dem Betreten der Sporthalle / Sportraumes die Sportschuhe.
  • Die Kinder benötigen ein kleines eigenes Handtuch zum Abwischen von Schweiß.
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Eltern auf dem Sportgelände zum Begleiten der Kinder zum Sport und zum Abholen
  • Abstand halten.

Abweichend gilt für das Kinderturnen 4 – 10 Jahre:

  • Keine Zuschaue, Eltern verlassen nach der Übergabe des Kindes die Sporthalle / Kita.
  • Erfassung der Teilnehmer

Sämtliche Teilnehmer der Trainingseinheit müssen erfasst werden und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes wird sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen dem Gesundheitsamt gemeldet.

Der Vorstand des SV Fortuna Rostock e.V.